Zum Führen eines Turmdrehkran dürfen Unternehmen nur Personen / Kranführer
beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Führerschein
/ Fahrausweise für Krananlagen dokumentiert nachweisen können.
- 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Gesundheitsprüfung G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
Theorie
- Krantechnik, Kranbauarten, Hauptbaugruppen an Krananlagen
- gesetzliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Grundsätze
- BGV A1, BGV D8, BGV D6, BGR 500, BGV C22, BGG 921
- Physikalische Grundbegriffe wie Standsicherheit, Massenträgheit, Schwerpunkt
- elektrische Anlage, Sicherheitseinrichtungen, Bedienelemente
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Hublastbegrenzer, Lastmomentbegrenzer, Endschalter
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Kranfahrweise des Kranführers
- Prüfungen der Krane vor Arbeitsaufnahme
- sicheres Anschlagen von Lasten
- Ablegereife von Anschlagmitteln
- theoretische Prüfung
Praxis
- feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
- stabile Schwerpunktlage der Last
- Abfangen von pendelnden Lasten
- Dialogfahren mit mehreren Antrieben
- Grundlagen der hydraulischen Steuerung von Mobilkränen
- Prüfungen der Autokrane vor Arbeitsaufnahme, Betriebssicherheitskontrollen
- Führen des Krankontrollbuches ( Betriebskontrollbuch)
- Prüfungen der Autokrane vor Arbeitsaufnahme
- sicheres Anschlagen von verschiedenen Lasten
- Umrüstung der Autokrane, Wartung und Pflege
- Abnahme der praktischen Prüfung
Qualifizierung durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung
Abschlussart/Dokumentation
Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars Turmdrehkran erhält der Teilnehmer einen Kranfahrausweis. Dieser gilt als der geforderte
Befähigungsnachweis.
4-5 Tage, je nach Vorkenntnis und Fertigkeit
Alle Schulungsunterlagen sind selbstverständlich im Preis enthalten.
Beschreibung von Turmdrehkran
Über die Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von
Turmdrehkranführern informiert u.a. der Berufsgenossenschaftliche
Grundsatz BGG 921. Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen der Kräne beauftragt. Kranführer gelten unter anderem als unterwiesen, wenn Sie an einem
Kranführerlehrgang nach den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und
Befähigungsnachweis z.B. Kranführerschein von Kranführern“ mit Erfolg
teilgenommen haben. Unsere Kranausbildung mit Abschluss Kranschein für Turmdrehkran
orientiert sich am Inhalt der BGG 921 u. BGR 500 und berücksichtigt vor
allem die Vorkenntnisse und die persönliche Aufnahmefähigkeit der
Schulungs-Teilnehmer. Da die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer pro Autokranführerausbildungs-Kurs bewusst niedrig gehalten wird (ca. 5 Personen),
kann in der theoretischen - aber vor allem in der praktischen Ausbildung sehr intensiv geschult werden.