Zum Führen eines Portalkran dürfen Unternehmen nur Personen / Kranführer
beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Führerschein
/ Fahrausweise für Krananlagen dokumentiert nachweisen können.
- 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Gesundheitsprüfung G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
Theorie
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kranarten
- Physikalische Grundlagen
- Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel
- Portalkranarbeiten - Anschlagen
- Abschlusstest
Praxis
- Einweisung am Portalkran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Pendelbewegungen
- Abschlusstest
Qualifizierung durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung
Abschlussart/Dokumentation
Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars Portalkran erhält der Teilnehmer einen Kranfahrausweis. Dieser gilt als der geforderte
Befähigungsnachweis.
2 Tage, je nach Vorkenntnis und Fertigkeit
Alle Schulungsunterlagen sind selbstverständlich im Preis enthalten.
Beschreibung von Portalkran
Ein Portalkran läuft auf zwei parallelen Schienen und überspannt seinen
Arbeitsbereich. Im Unterschied zum Brückenkran, hat der Portalkran große
Stützbeine. Oft werden Portalkrane in Häfen eingesetzt.